Regelung des B-/A-Umstiegs
ERFAHRUNGSNACHWEIS ZUR TEILNAHME AN RANGLISTENREGATTEN IN DER OPTIMISTEN-KLASSE, GEMÄSS ABSATZ 3.2 DER RANGLISTENORDNUNG DES DEUTSCHEN SEGLER-VERBANDES (AUFSTIEG VON GRUPPE B NACH GRUPPE A)
Gemäß Absatz 3.2 der Ranglistenordnung des Deutschen Segler-Verbands e.V. legt die Deutsche Optimist-Dinghy Vereinigung e.V. (DODV) die Form und Kriterien für den Erfahrungsnachweis zur Teilnahme an Ranglistenregatten im Folgenden fest. Form und Kriterien dieses Erfahrungsnachweises wurden am 29.02.2020 vom Jugendsegelausschuss des Deutschen Segler-Verbandes genehmigt.
1. Einteilung der Jüngstensegler
Die Jüngstensegler sind nach ihrer Regattaerfahrung in die Gruppen A und B unterteilt. Jeder Jüngstensegler beginnt in der Gruppe B mit dem Wettsegeln und kann unter den in Punkt 4 aufgeführten Voraussetzungen in die Gruppe A aufsteigen; eine Rückkehr in die Gruppe B ist nicht möglich.
2. Einteilung der Jüngstenregatten
Es werden drei Kategorien von Jüngstenregatten unterschieden:
A-Regatten
A-Regatten sind Ranglistenregatten einschließlich der [Internationalen] Deutschen Jüngstenmeisterschaften ([I]DJüM).
Startberechtigt für A-Regatten sind nur Steuerleute der Gruppe A.
B-Regatten
B-Regatten sind Qualifikationsregatten für den Aufstieg in die Gruppe A. Sie werden von der DODV festgelegt und auf der DODV Homepage veröffentlicht.
Es ist erforderlich, dass eine Regatta als Wettfahrtserie mit mindestens drei Wettfahrten ausgeschrieben ist. Mindestens in einer Wettfahrt müssen mindestens acht Boote gemeinsam
starten. Im Übrigen gilt für B-Regatten 5.1.2, 5.2, 5.3 und 5.4 der Ranglistenordnung. Startberechtigt bei B-Regatten sind Steuerleute, die nicht der Gruppe A angehören bzw. nicht gemäß Absatz 4.2 zum Start in Gruppe A verpflichtet sind.
C-Regatten
C-Regatten sind alle übrigen Jüngstenregatten. Dabei können auch Jüngstensegler der Gruppen A und B gemeinsam starten und gewertet werden.
3. Voraussetzungen für den Aufstieg in die Gruppe A
3.1 Qualifikationsnachweis
Qualifikationsnachweis über mindestens 20 Punkte gemäß Punktsystem (siehe Absatz 5) und Befürwortung des Aufstiegs durch den Verbandsverein.
3.2 Alterskriterium
Wenn der Jüngstensegler das Alterskriterium U13 im jeweiligen Kalenderjahr nicht mehr erfüllt und 30 oder mehr Punkte gemäß Punktsystem erreicht hat, erlischt acht Wochen danach die Starberechtigung bei B-Regatten.
4. Punktsystem
Teilnahme an B-Regatten
Der Teilnehmer (Steuermann) an einer B-Regatta erhält
– 4 Punkte bei einer Platzierung im 1. Viertel
– 2 Punkte bei einer Platzierung in der 1. Hälfte
– 1 Punkt bei einer Platzierung darunter (mindestens einmal durchs Ziel gegangen).
Als Teilnehmerzahl gilt die Zahl der Boote, die in der Regatta mindestens einmal nach Absegeln der Bahn durchs Ziel gegangen sind.
Für die Wertung als Qualifikation gilt das erreichte Gesamtergebnis, unabhängig von der Anzahl der gewerteten Wettfahrten.
Führt die Berechnung des 1. Viertels, bzw. der 1. Hälfte nicht zu einem ganzzahligen Ergebnis, wird auf die nächsthöhere Zahl übergegangen.
Beispiel:
Wettfahrtserie mit 21 Booten.
21 : 2 = 10,50 – nächsthöhere Zahl = 11
21 : 4 = 5,25 – nächsthöhere Zahl = 6
Demzufolge gibt es für den 1. bis 6. Platz vier Punkte, für den 7. bis 11. Platz zwei Punkte und für den 12. bis 21. Platz einen Punkt.
5. Verfahren
5.1 Antrag
Das Antragsformular ist bei der Geschäftsstelle der DODV per Email oder Brief einzureichen. Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Aufstiegsdatum bei der DODV vollständig eingegangen sein. Der Segler kann unter Beachtung von Absatz 4 das Aufstiegsdatum selbst festlegen. Legt der Segler kein Datum fest, gilt das Bearbeitungsdatum des Antrags.
Dem Antrag ist eine Kopie des Jüngstensegelscheins beizufügen.
Auf dem Antrag hat der DSV-Verbandsverein die Mitgliedschaft zu bestätigen und den Aufstieg in die Gruppe A zu befürworten.
5.2 Bei Erlöschen der Startberechtigung
Hat ein Segler, der gemäß Absatz 3.2 nicht mehr in Gruppe B startberechtigt ist, keinen Antrag gestellt, so wird er durch die DODV zur Einreichung der Antragsunterlagen aufgefordert (sofern er Mitglied ist). Als Aufstiegsdatum gilt, soweit der Segler kein anderes Datum festlegt, der Tag des Erlöschens der Startberechtigung in Gruppe B.
5.3 Veröffentlichung der nicht mehr in B startberechtigten Segler
Die DODV stellt den Vereinen, die B-Regatten ausrichten, eine aktuelle Liste aller Segler zur Verfügung, die aufgrund der Regelung in Absatz 3.2 nicht mehr in Gruppe B startberechtigt sind.
5.4 Startberechtigung in Gruppe A
Die DODV bestätigt die Startberechtigung in der Gruppe A durch Aufnahme in die veröffentlichte Liste der in Gruppe A startberechtigten Segler. Der Eintrag enthält das Datum des Beginns der Startberechtigung.
6. Kosten
Die DODV ist berechtigt, für die Bearbeitung des Antrags einen Kostendeckungsbeitrag zu erheben.